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Aktualisierung vom 23.01.2021
NEU: Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung. Klicken Sie hier.
NEU: Aktualisierte Besuchsregelung vom 12.01.2021. Klicken Sie hier.
Liebe Angehörige, liebe Besucher,
am 01.12.2020 wurde zusätzlich eine Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung) herausgebracht.
Diese können Sie hier hier abrufen.
Zusätzliche Präventionsmaßnahmen:
- Durchführung von PoC Antigen Schnelltests für Bewohner, Mitarbeiter und stationäre Besucher
- Besuche nur noch mit einem negativen Antigen-Test und einer FFP-2 Maske möglich
Der Corona Antigen-Schnelltest ist ein qualitativer Nachweis von SARS-Cov-2 Antigenen (Viren) aus nasopharyngealem Abstrich.
Aus organisatorischen Gründen, müssen ab dem 11.01.2021 alle Besuche mind. 24-Stunden vorher angekündigt werden.
Telefonnummer: 07427 – 931 92 18.
Es ist weiterhin wichtig alle Schutzmaßnahmen hoch zu halten und nicht vergessen, dass besonders die Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen weiterhin eine besonders gefährdete Gruppe sind; ihr Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf ist überdurchschnittlich hoch. Aus diesem Grund ist ein Besuch in unserer Einrichtung nur noch mit einer FFP-2 Maske (ohne Filter) gestattet.
Wir bitten ebenfalls um Verständnis, dass Besuche in unserer Einrichtung nur unter strikter Einhaltung der Regeln (gemäß der aktuellen Corona-Verordnung) möglich ist. Wir haben unsere Besuchsregelung aktualisiert, welche Sie hier nachlesen können.
Klicken Sie auf die folgenden Links:
Fünfte CoronaVO der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO (23.01.2021)
Dritte CoronaVO der Landesregierung (08.01.2021)
CoronaVO Land Baden-Württemberg (16.12.2020)
Aktualisierte Besuchsregelung (11.01.2021)
Corona VO Land Baden-Württemberg (01.12.2020)
Corona VO Absonderung Sozialministerium (01.12.2020)
Zweite Corona-VO vom 31.08.2020
Besuchsregelung gültig ab 01.07.2020 (aktual. 01.12.2020)
Betreuungs- und Unterstützungsangebot im Vor- und Umfeld von Pflege
Corona VO Sozialministerium vom 25.06.2020
Besuchskonzept (gültig bis 30.06.2020) Besucherbereiche (gültig bis 30.06.2020)
Corona VO Sozialministerium 28.05.2020 CoronaVO Besuchsregelung 18.05.2020
Veranstaltungen: Aktualisierung vom 01.07.2020
Unser Krisenstab hat entschieden, dass wir bis auf Weiteres, Veranstaltungen in der Seniorenheim GmbH, absagen oder verschieben. Die Entscheidungen und Maßnahmen werden immer im Einklang mit der aktuell geltenden Corona VO getroffen. Die internen Aktivitäten von unseren Betreuungskräfte, d.h. Aktivierung und Betreuung unserer Bewohner, werden ebenfalls unter Berücksichtigung und Einhaltung der aktuellen Corona VO durchgeführt. Hierzu verfügt unsere Einrichtung über ein ein Betriebs-, Raum-, Nutzungs- und Gesundheitskonzept, welches Sie hier nachlesen können.
Betreutes Wohnen:
Unser Krisenstab hat entschieden, dass wir bis auf Weiteres, die Cafeteria für Veranstaltungen nicht mehr zur Verfügung stellen. Das gemeinsame Mittagsessen in der Cafeteria ist auf die alternative Dienstleistung „Essen auf Rädern“ umgestellt. Unsere Mitarbeiter liefern unseren Bewohnern im betreuten Wohnen das Essen nach Hause.
Bitte beachten Sie die Aushänge bezüglich Coronavirus (Codiv-19) auf dem Betriebsgelände und die mit der Post oder Email versandten Informationen. Gemeinsam können wir unsere Bewohner schützen.